Mit dem im Januar 2002 in Kraft getretenen „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG)“ wurde die Prostitution in Deutschland legalisiert. Eine „rechtliche Besserstellung“ der Frauen, wie von den Gesetzgebern beabsichtigt, blieb weitgehend aus, so das Fazit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Vorstellung ihrer lange erwarteten ersten Bilanz im Januar 2007.
Der „Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG)“ wurde angefertigt, um zu verdeutlichen, welche Zielsetzungen des 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes in der Praxis in den ersten Jahren erreicht wurden. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die Fragen: Konnte die soziale und rechtliche Lage von Prostituierten verbessert werden? Wurde die Begleitkriminalität zurückgedrängt? Und wurde der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert?
Der Bericht stützte sich auf drei wissenschaftliche Gutachten, die zur Vorbereitung des Berichtes in Auftrag gegeben wurden. Die Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ gibt einen breit angelegten Überblick über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes. Im Vordergrund stand dabei die Frage nach der Verbesserung der sozialen und rechtlichen Situation von Prostituierten. Die Publikation „Vertiefung spezifischer Fragestellungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ enthält zwei Teilgutachten zu den Aspekten des Ausstiegs aus der Prostitution und der Kriminalitätsbekämpfung. Das Gutachten „Reglementierung von Prostitution: Ziele und Probleme – eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes“ untersuchte rechtsethische und rechtstheoretische Fragestellungen zum Prostitutionsgesetz.
Schlagworte: Ausstieg, Begleitkriminalität, Kriminalitätsbekämpfung, Prostitutionsgesetz